Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CleanFuture GmbH für Co2Prämie.at – Stand 9. November 2023

  1. Allgemeines
    Co2Prämie.at ist eine Internet-Plattform, die von der CleanFuture GmbH betrieben wird (im Folgenden „wir“ oder „uns“ oder „CleanFuture“ bezeichnet). Wir bieten mit Co2Prämie.at Zulassungsbesitzern von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen und Betreibern von Elektro-Ladestellen die Möglichkeit am Treibhausgas-Quotenhandel teilzunehmen und unsere CO2-Prämie zu erhalten (im Folgenden „Prämie“).
    Wir übernehmen die Vermarktung von Treibhausgas-Minderungen durch Strommengen, welche durch rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) oder E-Ladestellen gemäß Kraftstoffverordnung (im Folgenden „KVO“) erzielt werden können (Im Folgenden „THG-Quoten“ oder „Strommengen“). Diese Strommengen werden von sog. zielverpflichteten Unternehmen (im Folgenden „Abnehmer“) zur Anrechnung auf deren Einsparungsziele abgenommen.
    Auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Abnehmern sammeln und verarbeiten wie die erforderlichen Daten und Nachweise und übermitteln diese an das Umweltbundesamt zur Prüfung. Außerdem handeln wir diese Strommengen mit Abnehmern und melden den Abschluss von solchen Verträgen an das Umweltbundesamt.
    Rechtliche Grundlage sind neben diesen AGB die Bestimmungen der österreichischen Kraftstoffverordnung 2012 („KVO“).
  2. Registrierung
    Um für Ihr Elektrofahrzeug oder Ihre E-Ladestelle eine Prämie erhalten zu können, registrieren Sie sich zunächst auf Co2Prämie.at. Für die Registrierung benötigen wir nähere Informationen über Sie und Ihre Elektrofahrzeuge oder E-Ladestellen.
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Füllen Sie alle Pflichtfelder im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Für Firmen gilt, dass die im Namen des Unternehmens handelnde Person mit der Registrierung versichert, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.
    Wir behalten uns vor, die Angaben zu überprüfen und jederzeit Nachweise zu fordern (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, bei Firmen einen Nachweis der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis).
    Zu registrierende Elektrofahrzeuge müssen in Österreich zugelassen sein. Wir benötigen in jedem Fall ein Foto oder einen Scan des Zulassungsscheins. Die Angaben darauf müssen gut lesbar sein. Sie können ein oder auch mehrere Elektrofahrzeuge registrieren.
    Zu registrierende Ladestellen müssen sich in Österreich befinden und wir benötigen Angaben über deren Standort und Beschaffenheit und Nachweise über den mit der Ladestelle in E-Fahrzeuge geladenen Strom auf Einzelvorgangsebene. Das Umweltbundesamt unterscheidet hier in Nicht-Öffentliche, Halb-Öffentliche und Öffentliche Ladestellen. Diese Arten von Ladestellen haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und benötigen verschiedene Detailangaben und Nachweise (z.B. Fotos, Pläne, Genehmigungen).
    Grundlegend gilt für Ladestellen als Voraussetzung, dass diese eine MID-konforme Strommesseinrichtung für jeden Ladepunkt sowie eine Möglichkeit zum Abruf eines Lademengennachweises auf Einzelvorgangsebene haben müssen. Öffentliche Ladestellen müssen im offiziellen Verzeichnis der E-Control Austria (https://www.ladestellen.at/ ) gelistet sein. Alle anderen Arten von Ladestellen sind bei geeigneten Voraussetzungen und Nachweisen ebenfalls registrierbar. Weitere Details dazu finden sich beim konkreten Registrierungsvorgang.
    Sie dürfen ein Elektrofahrzeug oder eine E-Ladestelle nur dann bei uns registrieren, wenn Sie dieses Fahrzeug zuvor nicht schon bei einem anderen Anbieter für die Anrechnung der Strommengen/THG-Quote in Österreich angemeldet und eine Prämie (häufig auch THG-Prämie oder e-Prämie bezeichnet) dafür geltend gemacht haben.
    Für die Abrechnung und Überweisung der Prämie ist eine Rechnungsanschrift und Bankverbindung erforderlich.
    Mit Ihrer Registrierung erklären Sie sich mit der Geltung der AGB einverstanden.
  3. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag mit Ihnen kommt erst zustande, wenn wir Ihre Registrierung (=Vertragsangebot) erhalten und durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform (E-Mail) angenommen haben. Wir behalten uns vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn im Zuge der Registrierung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder die geforderten Nachweise nicht erbracht wurden. Über die Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots werden wir Sie ehestmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen informieren. Bis dahin sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
    Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
    Wir weisen Ihre Registrierung einem Kontingent zu, wodurch sich genaue Konditionen und die genaue Konstellation der Vertragspartner ergeben. Ihr Vertragspartner kann neben CleanFuture auch ein Abnehmer sein, in dessen Auftrag wir die Strommenge sammeln und Vertrag für die jeweilige Periode errichten.
  4. Vertragsgegenstand, Übertragung und Anrechnung von Strommengen
    Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Strommengen, die Sie als Antrieb für Ihr Elektrofahrzeug geladen haben oder noch laden werden, entsprechend den Bestimmungen der Kraftstoffverordnung (KVO). Wir und der in der Vertragsbestätigung angeführte Vertragspartner erhalten das Recht, diese Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer (gemäß KVO zielverpflichtete Unternehmen) weiter zu übertragen.
    Außerdem können wir einzelne Rechte aus diesem Vertrag, insbesondere das Recht, die Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen, an Dritte abtreten. Weiters können wir im Rahmen einer Vertragsübernahme diesen zur Gänze übertragen (gemäß KVO an andere Antragsberechtigte oder zielverpflichtete Unternehmen, welche selbst antragsberechtigt sind).
    Sie erteilen hiermit Ihre Zustimmung, dass ein dritter Vertragspartner (gemäß KVO Antragsberechtigter) dem gegenständlichen Vertrag beitritt und somit neben CleanFuture sämtliche Rechte aus dem Vertrag geltend machen kann. Wir werden Sie entweder im Zuge des Vertragsabschlusses oder danach gesondert über einen allfälligen Vertragsbeitritt informieren und den Namen des beitretenden Vertragspartners bekannt geben.
    Sie stimmen weiters zu, dass auch im Falle einer Vertragsübernahme durch einen Dritten, CleanFuture die Schuld des Dritten zur Auszahlung der Prämie an Sie schuldbefreiend übernehmen kann.
  5. CO2-Prämie
    Die Höhe der Prämie richtet sich nach den Angaben auf unserer Website. Alle genannten Preise verstehen sich – so weit nicht anders angeführt – in € (Euro) inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    Bei E-Fahrzeugen erhalten Sie für jedes von Ihnen registrierte und in der Vertragsbestätigung angeführte Elektrofahrzeug eine Prämie für jedes Kalenderjahr als Gegenleistung dafür, dass wir die von Ihnen im gesamten betreffenden Kalenderjahr verbrauchten Strommengen gemäß Punkt 4 anrechnen lassen dürfen. Wenn Ihr Elektrofahrzeug nicht während des gesamten Kalenderjahres auf Sie zugelassen war, haben Sie lediglich Anspruch auf eine anteilige Prämie für das jeweilige Kalenderjahr.
    Bei E-Ladestellen richtet sich die Höhe immer nach den gemessenen Strommengen im jeweiligen Kalenderjahr. Für diese Strommengen muss ein geeigneter Nachweis der Lademenge vorgelegt werden.
    Die Prämie wird nach der Prüfung und Akzeptanz Ihrer Registrierung durch uns, und je nach konkreter Vereinbarung spätestens aber nach der abschließenden Prüfung durch das Umweltbundesamt im Folgejahr auf die von Ihnen bekannt gegebene Kontoverbindung überwiesen.
    Die Rechnungslegung erfolgt im Wege einer Gutschrift. Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Angaben eine Gutschrift über die vereinbarte Prämie und übermitteln Ihnen die Gutschrift per E-Mail. Wenn Sie Unternehmer sind, verpflichten Sie sich, die Gutschriften unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und in Hinblick auf die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale zu kontrollieren.
    Sollten die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit nach Prüfung durch das Umweltbundesamt nicht erfüllt sein, besteht kein Anspruch auf eine Prämie. In diesem Fall können wir eine bereits ausgezahlte Prämie zurückfordern. Wir sind nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid über die Anrechnung zu erheben.
  6. Vertragslaufzeit, Kündigung
    Die Registrierung von E-Fahrzeugen oder Ladestellen gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Mit Ablauf des Kalenderjahres werden wir Sie rechtzeitig informieren und Ihnen eine Verlängerung der Registrierung anbieten. Wenn Sie die Registrierung nicht verlängern, endet diese automatisch mit Ablauf des betroffenen Kalenderjahres. Im Zuge der Verlängerung müssen die Registrierungs-Voraussetzungen für das Kalenderjahr der Verlängerung erneut durch Sie bestätigt werden.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund beenden, wenn Sie keine Elektrofahrzeuge oder Ladestellen mehr auf unserer Plattform registriert haben. Wir können den Vertrag ferner jederzeit aus wichtigem Grund beenden, wenn Sie bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder geforderte Nachweise nicht erbracht haben oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
    Weiters sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn wir aus uns nicht zurechenbaren Gründen nicht mehr in der Lage sind, den Verpflichtungen des Vertrags nachzukommen. Wir informieren dazu den Nutzer hierüber unverzüglich, nachdem wir Kenntnis von diesem Umstand erlangt haben.
    Kündigungen haben grundsätzlich unter Angabe der Registrierungsnummer in Textform zu erfolgen.
  7. Mitteilung von Änderungen Ihrer Daten
    Informieren Sie uns umgehend schriftlich oder per E-Mail, wenn sich Ihre persönlichen bzw. Firmendaten (z.B. Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse) oder Ihre Bankverbindung ändern oder wenn Sie nicht mehr Zulassungsbesitzer eines registrierten Elektrofahrzeugs sind. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis über die Abmeldung des Elektrofahrzeugs.
  8. Exklusivität
    Sie verpflichten sich, während der Vertragsdauer über die anrechenbaren Strommengen von Ihren bei uns registrierten Elektrofahrzeugen oder Ladestellen nicht anderweitig zu verfügen und exklusiv mit uns zusammen zu arbeiten. Sie dürfen registrierte Elektrofahrzeuge oder Ladestellen daher nicht gleichzeitig bei einem anderen Anbieter registrieren, um eine weitere Prämie (oft auch e-Prämie, THG-Prämie, THG-Quote bezeichnet) oder sonstige geldwerte Vorteile für denselben Zeitraum dafür zu erhalten.
  9. Datenschutz
    Wir verarbeiten die im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung https://www.Co2Prämie.at/datenschutz/.
  10. Haftung
    Eine Haftung unsererseits für Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG ist unsere Haftung darüber hinaus der Höhe nach mit der vereinbarten Prämie beschränkt, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern jedenfalls ausgeschlossen.
    Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  11. Änderungen der AGB
    Diese AGB können gelegentlich angepasst werden. Die Änderungen werden für neu abzuschließende Verträge sofort wirksam. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar.
    Wir behalten uns ferner das Recht vor, bestehende Verträge gemäß den nachfolgenden Bestimmungen anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Änderungen Verbrauchern zumutbar sind und diese nicht unangemessen benachteiligen.
    Über derartige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form informieren. Die Information kann auch per E-Mail erfolgen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie den Vertrag bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen außerordentlich kündigen. Kündigen Sie nicht, gehen wir davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Wir werden Sie gesondert auf diese Frist sowie auf den Umstand hinweisen, dass die Zustimmung zu den Änderungen mangels Kündigung als erteilt gilt.
  12. Schlussbestimmungen
    Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.
    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
    Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr


CleanFuture GmbH
Josef Glanner Gasse 10/3
2511 Pfaffstätten
AUSTRIA